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Unsere Statuten

1. Name  Unter dem Namen Käferclub Bernina besteht mit Sitz des jeweiligen Präsidenten, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 


2. Sitz Der Verein hat seinen Sitz in Poschiavo.

3. Zweck Ziel des Clubs ist es, die Leidenschaft der luftgekühlten VW Oldtimer aktiv zu halten. Der Club ist bestrebt, Veranstaltungen und Ausflüge im Unternehmen zu organisieren.

4. Mitglieder Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Clubs werden.


5. Beitritt Eine Aufnahme von neuen Mitgliedern im Club kann jederzeit durch den Vorstand erfolgen.

6. Austritt Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten gekündigt werden. Die Mitglieder verlieren alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf das Vereinsvermögen. Sie garantieren jedoch, dass ihre jährlichen Raten abgelaufen oder fällig sind.

7. Ausschlüsse Wer gegen die Interessen des Vereins handelt oder seine Entscheidungen und Verfügungen missachtet oder seine Pflichten in sonstiger Weise bestreitet, kann auf Vorschlag des Vereins von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschuss kann Mitglieder aus triftigen Gründen ausschließen. Der Ausschluss befreit das Mitglied nicht von ausstehenden Zahlungen. Das ausgeschlossene Mitglied verliert alle Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

8. Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

9. Organe Die Organe des Vereins sind:
- Die Generalversammlung (AG)
- Der Vorstand
- Die Rechnugsrevisoren

10. Generalversammlung Die Generalversammlung findet in der Regel in der ersten Jahreshälfte statt. Außerordentliche Hauptversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand dies für erforderlich hält oder auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder.

11. Einberufung Die Einberufung zur Generalversammlung mit den Traktanden und eventuellen Vorschlägen an die Generalversammlung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung an offizieler Stelle mit einer Frist von mindestens 15 Tagen.

12. Stimmrecht Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht. Er kann sich durch schriftliche Vollmacht von einem anderen Mitglied vertreten lassen.


13. Management Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet, falls er verhindert ist, wird diese durch den Vizepräsidenten durchgeführt. Der Aktuar ist für die Ausarbeitung des Protokolls verantwortlich.

14. Entscheidung Für alle Entscheidungen ist die relative Mehrheit maßgebend. Die Hauptversammlung beschließt nur über die auf der Traktandenliste genannten oder von den Mitgliedern zeitnah mitgeteilten Angelegenheiten.

15. Kompetenzen Die Kompetenzen der Genrealversammlung sind:
- Genehmigung vom Jahresberichts und vom Rechnungsbericht, Festlegung vom Jahresbeitrag und Genehmigung vom Budget.
- Beschlussfassung über die Postulate des Vorstandes und der Mitglieder.
- Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins.

16. Vorstand Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassierer, dem Aktuar und dem Beisitzer zusammen.  Er konstituiert sich selbst. Der Vorstand wird nur im Falle eines Rücktrittes ersetzt.

17. Aufgaben Der Vorstand ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Vertretung des Vereins nach außen.
- Erstellung des Jahresberichts, des Rechnungsberichts und vom Budget.
- Vollstreckung von Entscheidungen der Generalversammlung
- Alle Angelegenheiten, die von anderen Gremien nicht ausdrücklich definiert werden.

18. Beschlussfähigkeit Der Vorstand tagt nach Bedarf. Um entscheiden zu können, ist die Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern erforderlich. Ein Protokoll wird erstellt.

19. Vertretung Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten mit einem anderen Vorstandsmitglied vor Dritten vertreten. Für die normale Korrespondenz ist die individuelle Unterschrift des Aktuars ausreichend.


20. Rechnungsrevisoren Die Generalversammlung ernennt zwei Rechnungsrevisoren. Die Rechnungsrevisoren müssen die Fortschritte des Clubs überwachen, insbesondere die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Zu den Ergebnissen müssen sie einen Bericht der Generalversammlung mit entsprechenden Beschlüssen erstellen.

21. Einnahmen Die Einnahmen des Clubs setzen sich wie folgt zusammen:
- die Mitgliederbeiträge
- sonstiges Einnahmen

22. Garantien Der Verein garantiert nur mit eigenem Vermögen. Gewährleistungen der Mitglieder sind ausgeschlossen.

23. Änderung der Statuten Jede Entscheidung über die Änderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 der bei der Generalversammlung anwesenden Personen. Das Ziel des verbleibenden Vermögens wird von der Generalversammlung festgelegt und kann nicht an die Mitglieder verteilt werden.

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